Natürlich ist es legitim, dass meine Partei DIE LINKE eine eigene Kandidatin für das Amt des Bundespräsidenten nominiert. Und natürlich entscheidet sich eine Partei für eine Kandidatin oder einen Kandidaten, mit deren oder dessen Positionen die größte programmatische Übereinstimmung besteht. Sich so zu verhalten, ist den Parteien im Artikel 21 des Grundgesetzes nachgerade aufgegeben: „Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit“, heißt es dort. mehr
Der Bundestag wird sich in der laufenden Sitzungswoche mit folgenden parlamentarischen Initiativen der Fraktion DIE LINKE beschäftigen: mehr
Das Schuldrechtsanpassungsgesetz, mit dem der Interessenausgleich zwischen den Besitzern von Baulichkeiten und Anpflanzungen auf ehemals volkseigenen, heute privaten Grundstücken einerseits und den heutigen Eignern dieser Grundstücke andererseits geregelt werden soll, bietet insbesondere in der Frage der Übernahme von Abrisskosten noch keine ausreichende Rechtssicherheit. mehr